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Bewertungsausschuss hat Arbeitszeit von Therapeut*innen völlig falsch bewertet

Warum die Honorarkürzung nicht gerechtfertigt ist

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Doch der Berechnung, die zur Begründung geliefert wurde, liegt eine völlig falsche Annahme zu Grunde: die Arbeitszeit von 36 genehmungspflichtigen Therapiestunden pro Woche.

Korrigiert man sie, dreht sich das Ergebnis um. Den Therapeut*innen würde im Vergleich zu anderen Ärzten mehr und nicht weniger Geld zustehen. 

Das Bewertungsmodell

Wie ist der Ausschuss vorgegangen, um die Kürzung zu berechnen? Es wurde zunächst ein durchschnittliches Vergleichsgehalt anderer Vertragsärzte errechnet und mit den typischen Praxisausgaben von Therapeut*innen addiert. Die Annahme hier: Therapeutische Praxen sollten in etwa genau so viel verdienen wie diese Vergleichsgruppe.

Im nächsten Schritt wurde dieser Maßstab dann verglichen mit dem, was eine Therapie-Praxis mit den aktuellen Honoraren tatsächlich einnehmen kann. Das Ergebnis fiel laut dieser Berechnung gut 10% höher aus.

Therapeuten können also, kurz gesagt, mehr verdienen als vergleichbare Ärzte – die Honorare sollten daher gekürzt werden.

Fiktive Annahme

Diese Berechnung ist falsch. Der Knackpunkt liegt in der Bestimmung der therapeutischen Arbeitszeit. Denn den erzielbaren Umsatz einer Praxis berechnete der Ausschuss, indem er für einen vollen Sitz 36 genehmigungspflichtige Therapiestunden pro Woche angesetzt hat – eine Zahl, die bereits das Bundessozialgericht ausdrücklich als “fiktive Annahme” bezeichnet hat.

Dabei handelt sich ausschließlich um antrags- und genehmigungspflichtige Therapiestunden. Tätigkeiten wie probatorische Sitzungen, Gutachtenberichte, Dokumentation, Verwaltung und Fortbildung sind ausdrücklich nicht enthalten.

Therapiestunden machen nur zwei Drittel aus

Die Realität sieht völlig anders aus, wie eine Befragung von über 2.300 niedergelassenen Psychotherapeut*innen zeigt: Sie erbringen laut eigener Angaben im Durchschnitt 26,3 genehmigungspflichtige Therapiestunden pro Woche, also 27 Prozent weniger als vom Ausschuss angenommen. 

Damit sind die Therapeut*innen mehr als Vollzeit beschäftigt: Insgesamt arbeiten sie jede Woche 43,5 Stunden. Allein 9,3 Stunden entfallen auf erfasste Verwaltungsaufgaben. Weitere 5 Stunden pro Woche auf Fortbildung, Supervision, Qualitätssicherung und andere Tätigkeiten. Probatorische Sitzungen dauerten im Schnitt 2,7 Stunden. Mehr zu arbeiten ist für diese Therapeut*innen also keine Option.

Ergebnis dreht sich um

Mit dieser realistischen Arbeitszeit verdienen die vollausgelasteten Praxen nicht mehr als die Gruppe der Vergleichsärzte, sondern weniger. Statt einer Überbezahlung von 11 Prozent ergibt sich eine Unterbezahlung von 18 Prozent. Die gebotene Reaktion wäre also keine Absenkung, sondern eine Erhöhung der Honorare.

Beschluss (Modell)Studie (empirisch)
Therapiestunden/Woche3626,3
Jahreskapazität1.548 Stunden1.131 Stunden
Erzielbarer Umsatz192.805 Euro141.560 Euro
Verhältnis zum Soll-Umsatz (173.588€)+11,1 % 
(Überbezahlt)
18,4 % 
(Unterbezahlt)

Der Bewertungsausschuss weist in seinem Beschluss selbst darauf hin, dass es sich bei der Bewertungsgrundlage um ein Modell handelt und einigte sich daher auf eine Kürzung von 4,5% statt 10%, was als Entgegenkommen gegenüber den Therapeut*innen verkauft wird. 

Die getroffene Annahme über die Arbeitszeit ist jedoch so grundlegend falsch, dass eigentlich sogar eine Erhöhung der Honorare gerechtfertigt wäre. In jedem Fall rechtfertigt sie keine Kürzung.

Quellen: Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, 87. Sitzung, 11. März 2026. — Nübling, R., Jeschke, K., Ochs, M. & Schmidt, J. (2014): Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Ergebnisbericht, Stuttgart, LPK Baden-Württemberg. Die relevanten Daten finden sich in Abschnitt 4.6, Tabelle 10, Seite 24 (gemessene Werte) sowie Seite 26 (Schätzung der Gesamtarbeitszeit).